Finanzamt
Viersen
41751
Viersen
09.01.2012
Eindhovener Str. 71
Steuernummer:
102/5063/1697
Telefon 02162/955-1752
Sicherheitsnummer:
00205654
Finanzamt
Viersen
Postfach 110263, 41726 Viersen
______________________________________
Freistellungsbescheinigung
zum
Steuerabzug bei Bauleistungen
Herrn
gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des
Ingo
Fabig
Einkommensteuergesetzes
(EStG)
Eickener Str. 67
41366
Schwalmtal
Herrn
Fabig
Ingo
Nikolaus-Groß-Str. 11
41751
Viersen
wird hiermit bescheinigt,
dass
der Empfänger der Bauleistung
(Leistungsempfänger) von
der Pflicht zum Steuerabzug nach §
48 Abs.1 EStG befreit ist.
Diese
Bescheinigung gilt vom
09.01.2012
bis
zum 08.01.2015.
Wichtiger Hinweis:
------------------
Diese Bescheinigung ist dem
Leistungsempfänger im Original auszuhändigen,
wenn sie für bestimmte Bauleistungen
gilt. Ist die Bescheinigung für einen
Zeitraum gültig, kann auch eine Kopie
ausgehändigt
werden. Das Original ist mit
Dienstsiegel,
Unterschrift
und Sicherheits-Nummer
versehen.
Der
Leistungsempfänger hat die Möglichkeit,
sich durch eine Prüfung der Gültigkeit
der Freistellungsbescheinigung über ein
eventuelles Haftungsrisiko Gewissheit zu
verschaffen.
Die
Prüfung kann durch eine Internetabfrage
beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.bund.de)
erfolgen. Dazu werden die Daten beim
Bundeszentralamt für Steuern
gespeichert und bei einer
Internetabfrage
dem Leistungsempfänger bekannt
gegeben. Bestätigt das Bundeszentralamt
für Steuern die Gültigkeit nicht oder
kann der Leistungsempfänger eine
Internetabfrage nicht durchführen, kann
er sich durch eine Nachfrage bei dem auf
der Freistellungsbescheinigung
angegebenen Finanzamt Gewissheit
verschaffen. Das Unterlassen einer
Internetabfrage beim Bundeszentralamt für
Steuern oder einer Nachfrage beim
Finanzamt begründet für sich allein
keine zur Haftung führende grobe Fahrlässigkeit.
Die Befreiung von der Pflicht zum
Steuerabzug gilt für Zahlungen, die
innerhalb des o. g. Gültigkeitszeitraumes
und/oder für die o.g. Bauleistungen
geleistet werden. Die Aufrechnung
(Verrechnung) des Leistungsempfängers
mit Gegenansprüchen gegenüber dem
Leistenden steht einer Zahlung gleich.
Der
Widerruf dieser Bescheinigung bleibt
vorbehalten.
Im
Auftrag

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